„Angemeldete, aber nicht angetretene Prüfungen gelten als nicht unternommen“, sagt Stefan Rumann, Prorektor für Studium und Lehre. Das heißt: Studierende können bis zur letzten Sekunde überlegen, ob sie überhaupt teilnehmen. Abmelden müssen sie sich nicht. (Eine begonnene Prüfung gilt jedoch als angetreten.)
Es wäre aber nett von Ihnen, wenn Sie den Prüfer bzw. die Prüferin (insbesondere bei mündl. Prüfungen) im Vorfeld über Ihr Nichterscheinen informieren.